§ 1 Geltungsbereich
1.1 Leistungen von 3M Service
3M Service bietet umfassende Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
- Privat- und Gewerbeumzüge (innerhalb Deutschlands und EU-weit)
- Verpackungsservice inkl. Bereitstellung von Umzugsmaterial
- Demontage und Montage von Möbeln, Küchen und technischen Einrichtungen
- Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Sperrmüllentsorgung
- Endreinigungen nach Umzug oder Übergabe
- Fahrzeug- und Fahrer-Vermietung (Sprinter, Koffertransporter)
- Mitarbeiterüberführungen und Shuttle-Transporte
- Einrichtung von Halteverbotszonen (nach behördlicher Genehmigung)
- Einsatz von Möbelliften
- Lagerung von Umzugsgut (nach individueller Absprache)
- Kurzfristige Notfall-Einsätze, z. B. bei Wasserschäden, Zwangsräumungen oder Expressumzügen
- Zusatzleistungen nach schriftlicher Vereinbarung
1.2 Geltung gegenüber Verbrauchern (B2C)
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen 3M Service und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, d. h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen.
1.3 Geltung gegenüber Unternehmern (B2B)
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also juristischen oder natürlichen Personen bzw. Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, gelten diese AGB ebenfalls uneingeschränkt – auch bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen.
1.4 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 3M Service deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
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Angebote von 3M Service – gleich über welches Kommunikationsmittel sie erfolgen (z. B. Website, E-Mail, WhatsApp, Telefon) – sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn:
- der Kunde ein schriftliches oder elektronisches Angebot von 3M Service ausdrücklich bestätigt (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Unterschrift), oder
- eine schriftliche Auftragsbestätigung durch 3M Service erfolgt, oder
- 3M Service mit der tatsächlichen Leistungserbringung beginnt (konkludentes Verhalten), sofern vorher eine klare Absprache über Ort, Zeit und Preis getroffen wurde.
- Mündliche Nebenabreden oder individuelle Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 3M Service. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss sind nur mit Zustimmung von 3M Service möglich.
- Der Auftraggeber ist an seine Anfrage bzw. Auftragserteilung für 7 Werktage gebunden. In dieser Zeit kann 3M Service das Angebot annehmen.
- Bei Fernaufträgen, kurzfristigen Einsätzen oder Aufträgen mit Sonderleistungen (z. B. Halteverbotszone, Möbellift, Lagerung) behält sich 3M Service vor, eine Teilvorauszahlung zu verlangen.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang von 3M Service ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag, Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist ausschließlich der vereinbarte Leistungsinhalt – mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
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Folgende Leistungen können – je nach Buchung – Bestandteil des Vertrags sein:
- Be- und Entladung von Umzugsgut
- Transport mittels Sprinter oder Koffertransporter
- Bereitstellung und/oder Verkauf von Verpackungsmaterial
- Demontage und Montage von Möbeln oder Einbauten
- Einrichten von Halteverbotszonen (nach behördlicher Genehmigung)
- Einsatz von Möbellift oder Zusatzpersonal
- Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Sperrmüllentsorgung
- Endreinigungsarbeiten
- Lagerung von Umzugsgut
- Fahrer- oder Mitarbeiterüberführung
- Kurzfristige Notfall-Einsätze
- Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Tragen unerwarteter Mehrmengen, zusätzliche Etagen, Wartezeiten, Sonderfahrten, Nachmontagen), werden gesondert berechnet. Die Vergütung erfolgt auf Basis der bei Auftragserteilung vereinbarten Preise oder – sofern nicht explizit geregelt – nach der aktuell gültigen Preisliste von 3M Service.
- Verzögerungen oder Erschwernisse, die nicht von 3M Service zu vertreten sind (z. B. kein Aufzug, unzugänglicher Zugang, gesperrte Straßen, wetterbedingte Hindernisse), berechtigen 3M Service zur angemessenen Anpassung des Zeitplans und ggf. des Preises.
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Leistungsverweigerung: 3M Service behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn:
- die Durchführung eine Gefahr für Personal, Material oder Dritte darstellt
- der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat
- gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzt werden würden
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen, insbesondere:
- genaue Adressen von Be- und Entladeort
- Etagenanzahl, Aufzugsnutzung oder -verfügbarkeit
- Tragewege, Zugänge, enge Treppen oder Baustellen
- Parkmöglichkeiten oder Zufahrtsbeschränkungen
- Angaben zu empfindlichem, schwerem oder sperrigem Transportgut (z. B. Klaviere, Aquarien, Tresore etc.)
- besondere örtliche Gegebenheiten oder Gefahrenstellen
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Am Tag der Leistungserbringung stellt der Auftraggeber sicher, dass:
- alle zu transportierenden Gegenstände vollständig verpackt und transportbereit sind (soweit keine Verpackungsleistung gebucht wurde)
- der Zugang zu allen relevanten Räumen gewährleistet ist
- Hausflure, Türen und Treppen frei passierbar sind
- notwendige Genehmigungen oder Schlüssel vorliegen
- Strom, Licht und sanitäre Einrichtungen verfügbar sind
- Halteverbotszonen sind durch den Auftraggeber selbst rechtzeitig zu beantragen und ordnungsgemäß zu beschildern, sofern dies nicht ausdrücklich durch 3M Service übernommen wurde. Erfolgt die Beantragung durch 3M Service, so geschieht dies gegen gesonderte Berechnung und nur bei schriftlicher Beauftragung.
- Wartezeiten, die durch fehlende Vorbereitung, verspätete Schlüsselübergabe, fehlende Zugangsmöglichkeiten oder ähnliche Verzögerungen entstehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz zusätzlich berechnet.
- Der Auftraggeber hat alle Wertsachen, leicht zerbrechliche oder besonders sensible Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen oder separat zu transportieren, sofern nicht anders vereinbart.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden oder Zusatzkosten. 3M Service ist in solchen Fällen berechtigt, den Auftrag abzubrechen oder den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung des vereinbarten Entgelts besteht in diesen Fällen nicht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
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Die Preise von 3M Service werden entweder:
- pauschal pro Auftrag (nach individueller Kalkulation), oder
- stundenweise berechnet (z. B. für Zusatzleistungen, Wartezeiten oder nachträglichen Mehraufwand). Die jeweilige Berechnungsart ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
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Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung wahlweise:
- in bar am Tag der Leistungserbringung, oder
- per Überweisung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Bei langfristigen Buchungen (mehr als 30 Kalendertage im Voraus) ist Vorkasse per Überweisung erforderlich.
- Geht die fällige Zahlung nicht fristgerecht bei 3M Service ein, wird nach einmaliger Mahnung ein Inkassoverfahren eingeleitet. Dabei entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie ggf. Kosten durch ein externes Inkassounternehmen.
- Eine Teilvorauszahlung kann individuell vereinbart werden.
- Eine Ratenzahlung ist ausschließlich über Partnerbanken von 3M Service möglich. 3M Service selbst gewährt keine Ratenzahlung direkt. Informationen zu Finanzierungspartnern werden auf Anfrage bereitgestellt.
- Alle genannten Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind ohne Abzug und ohne Skonto zu leisten. Eigenmächtige Kürzungen oder Teilzahlungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch 3M Service gelten als Zahlungsverzug.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht für Verbraucher nicht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Gütern handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
- Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) bei 3M Service eingehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung.
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Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende pauschale Stornogebühren:
- mehr als 7 Kalendertage vor dem geplanten Termin: kostenfrei
- 7 bis 4 Kalendertage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 3 bis 1 Kalendertag(e) vor dem Termin: 60 % des Gesamtpreises
- am Tag der Leistung (auch bei Nichterscheinen des Kunden oder Nichterreichbarkeit): 100 % des Gesamtpreises
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Rücktritt durch 3M Service: 3M Service ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Unfall, Krankheit, Unwetter, Streik) oder behördliche Anordnungen die Durchführung unmöglich machen
- der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat
- der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder Teilzahlung in Verzug gerät
- Für gewerbliche Kunden (z. B. bei Büroumzügen, Objektentrümpelungen oder regelmäßiger Zusammenarbeit) können abweichende Stornierungsfristen oder Sonderbedingungen schriftlich vereinbart werden. Diese gelten vorrangig vor den in § 6 Abs. 3 genannten Standardbedingungen, sofern sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind.
§ 7 Haftung und Versicherung
- Haftung nach HGB:
- Die Haftung von 3M Service im Rahmen von Umzügen und Transportdienstleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere den §§ 451 ff. HGB.
- Die gesetzliche Grundhaftung beträgt 620 € je Kubikmeter Laderaum, der für den Transport benötigt wird.
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Erweiterter Versicherungsschutz: Darüber hinaus besteht für alle Tätigkeitsbereiche von 3M Service (u. a. Umzug, Möbelmontage, Reinigung, Industriereinigung) eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG:
- Versicherungssumme: 5.000.000 € pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- maximale Jahresleistung: das Dreifache der Deckungssumme, also bis zu 15.000.000 € im Versicherungsjahr
- Selbstbeteiligung: 150 € je Versicherungsfall
- mitversichert: auch Haus- und Grundbesitz, Bauherrnrisiken, Teilnahme an Veranstaltungen, Geschäftsreisen u. v. m.
- Umweltschäden sind ebenfalls mitversichert – bis zur einfachen Versicherungssumme pro Jahr
- Versicherungsbeginn: 10.06.2025, Laufzeit zunächst bis 10.06.2030
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Haftungsausschlüsse: Eine Haftung durch 3M Service ist ausgeschlossen:
- bei unsachgemäßer Eigenverpackung oder unzureichender Sicherung durch den Auftraggeber
- für Schäden an nicht gemeldeten Wertsachen (z. B. Bargeld, Schmuck, Urkunden)
- bei verdeckten Transportschäden an technischen Geräten ohne erkennbare Außenschäden
- bei höherer Gewalt, z. B. Unwetter, Unfall, Streik oder behördliche Anordnung
- für Schäden durch falsche Angaben des Auftraggebers (z. B. Möbelmenge, Zugänglichkeit)
- Zusatzversicherung: Auf Wunsch kann der Auftraggeber eine individuelle Transportversicherung mit höherer Deckungssumme abschließen. Diese muss vor Auftragsbeginn schriftlich vereinbart und separat bezahlt werden.
- Schadensmeldungspflicht: Schäden sind sofort bei Entladung oder spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich bei 3M Service zu melden. Spätere Reklamationen können aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden.
- Haftung für Folgeschäden: Eine Haftung für Folge- oder Nutzungsausfallschäden, entgangenen Gewinn, Verzögerungen oder rein wirtschaftliche Verluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Einsehen des Versicherungsscheins: Der aktuelle Versicherungsschein der Gothaer Allgemeine Versicherung AG kann auf Anfrage bei 3M Service eingesehen werden.
§ 8 Gewährleistung und Mängelanzeige
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Gewährleistung für Sach- und Dienstleistungen: 3M Service gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen und, sofern zutreffend, gelieferte Materialien dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
Für Umzugs- und Transportleistungen gelten die speziellen Haftungsregelungen gemäß § 7 dieser AGB. -
Mängelanzeige bei offensichtlichen Schäden: Offensichtliche Schäden oder Mängel, insbesondere an Transportgut, Möbeln, Immobilien oder bei Reinigungsarbeiten, müssen unverzüglich bei Leistungsende oder Übergabe gegenüber einem Mitarbeiter von 3M Service schriftlich (z.B. auf dem Lieferschein, Übergabeprotokoll oder per E-Mail/WhatsApp) angezeigt werden.
Eine mündliche Anzeige ist nicht ausreichend. Eine unverzügliche Meldung bedeutet hier, dass die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern und noch vor Verlassen der Örtlichkeit durch 3M Service zu erfolgen hat, um eine gemeinsame Beweissicherung zu ermöglichen. -
Mängelanzeige bei verdeckten Schäden: Verdeckte Mängel, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht sofort erkennbar waren, müssen ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung, schriftlich (z.B. per E-Mail) bei 3M Service gemeldet werden.
Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein. Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass der geltend gemachte verdeckte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch 3M Service vorhanden war. - Beweissicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle einer Mängelanzeige geeignete Schritte zur Beweissicherung zu unternehmen, z.B. durch aussagekräftige Fotos oder Videos. Beschädigte Gegenstände oder Bereiche dürfen bis zur Klärung des Sachverhalts nicht entsorgt oder verändert werden, es sei denn, dies ist zur Abwendung weiterer Schäden zwingend erforderlich.
- Nacherfüllung: Im Falle eines berechtigten und fristgerecht angezeigten Mangels hat 3M Service zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Dies kann nach Wahl von 3M Service durch Nachbesserung (Reparatur) oder erneute Leistungserbringung erfolgen.
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Ausschluss der Gewährleistung: Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
- Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Eigenverschulden des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind.
- Mängeln, die bereits vor der Leistungserbringung bestanden und nicht vorab mitgeteilt wurden.
- normalem Verschleiß oder natürlichen Veränderungen.
- Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß § 4 dieser AGB.
- Nichtbeachtung der Anweisungen von 3M Service oder dem Hersteller.
- Geringfügigen, optischen Mängeln oder Schönheitsfehlern, die die Funktion des Gegenstandes oder die Ästhetik des Raumes nicht wesentlich beeinträchtigen und branchenüblich sind.
- Eigenmächtigen Reparaturen oder Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 3M Service.
- Kosten bei unberechtigter Mängelanzeige: Sollte sich eine Mängelanzeige als unberechtigt herausstellen und 3M Service dadurch Kosten (z.B. für Anfahrt, Prüfung, Material) entstehen, behält sich 3M Service das Recht vor, diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
§ 9 Datenschutz
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten: 3M Service erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies geschieht zur Erfüllung des zwischen 3M Service und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen (z.B. Umzug, Reinigung, Transport) sowie zur Kommunikation und Abrechnung.
- Art der erhobenen Daten: Zu den erhobenen Daten können insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Bankverbindungsdaten und, sofern für die Leistungserbringung notwendig, Details zum Umzugsgut oder zu den Örtlichkeiten gehören.
-
Zweck der Datenverarbeitung: Die Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung
- Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung
- Planung und Koordination der Dienstleistungen
- Abrechnung der erbrachten Leistungen
- Kundenkommunikation
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten)
- Weitergabe von Daten: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an Subunternehmer für spezifische Teilleistungen, sofern beauftragt, oder an beauftragte Banken für Zahlungsabwicklungen) oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht (z.B. gegenüber Behörden). In keinem Fall werden Daten zu Marketingzwecken an Dritte verkauft oder unbefugt weitergegeben.
- Rechte des Betroffenen: Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Ferner hat er das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Zur Geltendmachung dieser Rechte kann sich der Auftraggeber jederzeit unter den in § 1 genannten Kontaktdaten an 3M Service wenden.
- Datensicherheit: 3M Service trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sie vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Verweis auf die Datenschutzerklärung: Für detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, zu Ihren Rechten und weiteren datenschutzrechtlichen Aspekten verweisen wir auf unsere separate und ausführliche Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite unter [Link zu Ihrer Datenschutzerklärung auf www.3mserv.com] einsehbar ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen 3M Service und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als hierdurch der gewährte Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
- Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von 3M Service in Duisburg. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. Gleiches gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke aufweisen sollten.
- Online-Streitbeilegung für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. 3M Service ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wichtige Anmerkungen zu § 10
- Rechtswahl und Gerichtsstand: Die Formulierungen sind Standard für B2B-Beziehungen. Für Verbraucher schützt die Klausel deren Rechte in ihrem Heimatland. Der Gerichtsstand ist Ihr Unternehmenssitz (Duisburg).
- Salvatorische Klausel: Diese ist Standard und sorgt dafür, dass Ihre AGB nicht komplett unwirksam werden, falls ein Teil davon rechtlich angreifbar sein sollte.
- Online-Streitbeilegung: Als Dienstleistungsunternehmen sind Sie verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen, aber nicht unbedingt zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Die gewählte Formulierung "weder bereit noch verpflichtet" ist hier die gängige Option, wenn Sie nicht an solchen Verfahren teilnehmen möchten.